Reisekosten

  Finanzielles

Delegierte können Reisekosten beim Kreisverband abrechnen oder spenden. In beiden Fällen ist es notwendig, eine Reisekostenabrechnung zu machen und spätestens 2 Monate nach der Reise beim KV einzureichen.


Bitte das Formular downloaden, ausdrucken und vollständig ausgefüllt und unterschrieben mit den Originalbelegen in der Geschäftsstelle abgeben.

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Wird die Reisekostenabrechnung nicht rechtzeitig beim KV eingereicht, können selbstverständlich die Reisekosten nicht erstattet werden. Es kann aber ebenfalls keine Spendenbescheinigung erstellt werden und die Verzichtsspende kommt dem KV nicht zugute.

Abrechenbar sind:

  • Fahrtkosten
  • Übernachtungskosten
  • Verpflegungsaufwand

Fahrtkosten

Fahrten sollten mit dem ÖPNV bzw. mit der Bahn erfolgen. Fahrten mit dem privaten PKW sind ebenfalls abrechenbar, sollten allerdings nur in begründeten Ausnahmen erfolgen.

  • Mit ÖPNV und Bahn
    • Fahrt mit der 2. Klasse
    • Sitzplatzreservierung
    • Fahrten mit der 1. Klasse werden nur bis zum Preis der Fahrt mit der 2. Klasse erstattet. Wenn du mit der 1. Klasse fährst, füge bitte den Vergleichspreis der 2. Klasse deiner Abrechnung bei.
  • Mit dem privaten PKW
    • Es wird die kürzeste Strecke erstattet. Um dies zu überprüfen, lege immer einen Ausdruck vom Routenplaner (z.B. Google Maps) bei. 
    • Pro km werden 0,30 € erstattet.
    • Wenn du mit einem anderen Kfz (z.B. Motorrad) fährst, werden 0,20 € pro km erstattet.
    • Parkgebühren sind abrechenbar.
  • Mit dem Taxi
    • Taxikosten werden nur erstattet, wenn sie schriftlich begründet werden.

Übernachtungskosten

Bitte beachte Folgendes bei der Abrechnung der Übernachtungskosten:

  • Übernachtungskosten werden nur bei mehrtätgigen Reisen abrechenbar.
  • Ausnahme sind Reisen, bei denen die Hin- oder Rückreise nachts erfolgt. Bitte informiere dich vor der Reise, ob eine Übernachtung erstattet wird.
  • Bitte bezahle Minibar-Entnahmen, kostenpflichtiges WLAN, Gebühren für Kreditkartenzahlung usw. privat und lasse dir dafür einen gesonderten Beleg geben. Diese Kosten werden nicht erstattet.
  • In manchen Städten ist pro Übernachtung eine Bettensteuer zu entrichten. Meistens gibt es aber Ausnahmen für berufliche / dienstliche Aufenthalte. Bitte informiere dich beim Check-in, ob eine Bettensteuer zu entrichten ist und frage nach dem Formular für die Befreiung für berufliche / dienstliche Aufenthalte. Teilnahmen an Delegiertenkonferenzen und Tagungen im Auftrag des KV sind Aufenthalte.

Verpflegungsaufwand

  • Verpflegungskosten werden nur im Rahmen der Verpflegungspauschalen erstattet.
  • Sind auf einer Hotelrechnung die Kosten für eine Mahlzeit gesondert aufgeführt, ziehe die bitte vom Rechnungsbetrag ab.
  • Sind auf e/iner Hotelabrechnung die Kosten für eine Mahlzeit nicht als eigene Position aufgeführt, ziehen wir den Pauschalbetrag von der Tagespauschale ab.
    • Beispiel: auf deiner Rechnung steht Übernachtung inkl. Frühstück: 79 €. Trage 79€ bei den Übernachtungskosten ein. Beim Verpflegungsmehraufwand trägst du z.B. 12 € für den Abreisetag ein und darunter bei den Abzügen 4,80 €.
  • Folgende Verpflegungsmehraufwände sind abrechenbar:
    • Ab 8 Stunden Abwesenheit für eintägige Reisen ohne Übernachtung, für den An- und Abreisetag
    • Zwischentage bei mehrtägigen Aufenthalten
    • Beispiel: Eine BDK dauert in der Regel von Freitag Nachmittag bis Sonntag Mittag. Je nach Tagungsort kommt eine mehrstündige Reisedauer hinzu. Du bist also z.B. von Freitag 12:00 Uhr bis Sonntag 18:00 Uhr unterwegs. Dann kannst du für den Anreise- und Abreisetag (Freitag und Sonntag) je 12 € abrechnen und für den Samstag 24 €.
    • Auf deiner Hotelrechnung ist das Frühstück am Samstag und Sonntag nicht gesondert aufgeführt, sondern inklusiv zur Übernachtung. Du trägst bei den Abzügen für den Zwischentag (Samstag) und den Abreisetag (Sonntag) jeweils 4,80 € ein.

Reisekosten spenden

Wenn du deine Reisekosten dem KV spenden möchtest, brauchen wir leider ebenfalls eine vollständige und rechtzeitige Abrechnung. Nur dann kommt der Betrag uns als Spendeneingang zugute und wir können dir den Betrag als Spende bescheinigen.