Jährliche Veröffentlichung

  Mandatstragende

Die Leistung von Mandatsabgaben wird jährlich der Mitgliederversammlung im Rahmen der Jahreshauptversammlung mitgeteilt.

Die Mitteilung erfolgt unter Angabe

  1. des Namens
  2. der ausgeübten Mandate
  3. ob der jährliche Nachweis der Aufwandsentschädigung der Stadtverwaltung bzw. gleichwertige Nachweise bei Aufsichtsratsmitgliedern vorliegen
  4. der prozentualen Zahlung der Mandatsabgaben

Sollte kein Nachweis vorliegen, erfolgt lediglich eine Information, ob Zahlungen erfolgt sind.

Die Berechnung der prozentualen Zahlung erfolgt so:

  1. Pro ausgeübtem Mandat wird festgestellt
    • Zeitraum
    • Höhe der Aufwandsentschädigung
    • Höhe der Mandatsabgabe lt. BKO
  2. Aus der sich ergebenden Summe ergibt sich der Soll-Betrag pro Jahr. Es gilt das Kalenderjahr.
  3. Wurden Reduzierungen gem. §3, 5f BKO vereinbart, wird der Soll-Betrag entsprechend reduziert.
  4. Verhältnis zwischen Soll-Beitrag und Zahlungseingängen bis zum Stichtag 01.02. des Folgejahres

Ihr könnt mithelfen, eure Mandatsabgaben korrekt zu erfassen. Falls ihr einen Dauerauftrag einrichtet oder überweist, gebt bitte immer den Zeitraum und – falls ihr nicht Kontoinhabende seid – den Namen der*des Mandatstragenden mit an.

Datenschutz ist uns wichtig

Die Erhebung der zuvor genannten Daten erfolgt unter Beachtung der Regelungen gem. DSGVO. Zur korrekten Verwaltung der Zahlungen und der entsprechenden Spendenquittungen werden im vom Bundesverband betriebenen System „Sherpa“ zur Verwaltung von Mitgliedsdaten, Mandaten und Spenden neben deinen personenbezogenen Daten, deine mandatsbezogenen Daten auch deine Mandatsabgaben erfasst. Alle zugriffsberechtigten Personen werden regelmäßig datenschutzrechtlich geschult und sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Die Veröffentlichung der geleisteten Mandatsabgaben für den Namen und das Mandat geschieht unter Verwendung bereits öffentlich bekannt gemachter persönlicher Daten im Rahmen der Mandatsausübung.

Die Veröffentlichung über das Vorliegen des Nachweises über die Höhe der erhaltenen Aufwandsentschädigungen sowie der prozentualen Höhe der geleisteten Mandatsabgaben erfolgt auf Grundlage von Artikel 6 (1)f DSGVO. Ein berechtigtes Interesse ergibt sich aus §3 (9) BKO sowie aus dem relevanten Anteil der Mandatsabgaben an der Finanzierung der Partei, über deren Leistung die Mitgliederversammlung als höchstes beschlussfassendes Gremium angemessen zu unterrichten ist.

Die verantwortliche Stelle ist der geschäftsführende Kreisvorstand, bestehend aus den Sprecher*innen und der*des Kreiskassierer*in.

Kontakt:

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Kreisverband Düsseldorf
Oststr. 41-43, 40211 Düsseldorf
gf-vorstand@gruene-duesseldorf.de