Mandatsabgaben – Das ist zu beachten

  Mandatstragende

Liebe*r Mandatstragende*r,

erst einmal herzlichen Glückwunsch zu deiner Wahl! Wir wünschen dir viel Erfolg und gutes Geschick in deinem Mandat.

Wir möchten dir hier ein paar Informationen zu unserer Beitrags- und Kassenordnung und deinen damit einhergehenden Rechten und Pflichten geben.

Was sind Mandatsabgaben und wer muss sie bezahlen?

Wenn du in einer Wahl ein Mandat gewonnen hast oder durch die Partei in ein Gremium (z.B. Aufsichtsrat) delegiert wirst und aus diesem Ehrenamt Aufwandsentschädigungen erhältst, sind davon prozentual Abgaben zur Finanzierung der Parteiarbeit an den Kreisverband zu entrichten.

Die entsprechenden Abschnitte haben wir aus der aktuellen Beitrags- und Kassenordnung (BKO) zusammengestellt: BKO-Auszug

Wie hoch sind die Mandatsabgaben?

Der prozentuale Anteil ist je nach Ehrenamt unterschiedlich. Details findest du in der BKO.

Du kannst auch den Mandatsabgabenrechner nutzen, um einen genauen Betrag zu ermitteln. Bitte beachte, dass die Angaben im Mandatsabgabenrechner unverbindlich sind und wir keine Gewährleistung für die Richtigkeit übernehmen.

Welche Informationspflichten habe ich?

Du erhältst von der Verwaltung zu Beginn eines Kalenderjahres einen Nachweis, z.B. für steuerliche Zwecke. Aus diesem ergeben sich, für welche Mandate zu welche Aufwandsentschädigung erhalten hast. Diesen Nachweis reiche bitte möglichst kurzfristig nach Erhalt bei der Geschäftsstelle oder per E-Mail an info@gruene-duesseldorf.de ein.

Mit dem Nachweis können wir die tatsächliche Höhe der Mandatsabgabe berechnen und mit den geleisteten Vorauszahlungen verrechnen. So ergibt sich eine Endabrechnung pro Kalenderjahr.

Bitte beachte, dass wir in der Jahreshauptversammlung den Mitgliedern bekannt machen, ob deine Zahlungen der Endabrechnung entsprechen.

  • Solltest du soviel oder mehr gezahlt haben als sich aus der Endabrechnung ergibt, wird z.B. veröffentlicht: Bertha Beispiel, 100%
  • Solltest du weniger bezahlt haben, wird auch das veröffentlicht, z.B. Bertha Beispiel, 80%
  • Solltest du den Nachweis von der Verwaltung nicht weiterleiten, so wird auch das veröffentlicht, z.B. Bertha Beispiel, kein Nachweis bereitgestellt.
    Keine Sorge: wir werden dich auch erinnern, falls uns Informationen fehlen.

Welche Möglichkeiten zur Reduzierung gibt es?

Nach §2, Absatz 5f BKO kann die Mandatsabgabe in einer Sonderregelung geringer festgesetzt werden. Dazu ist ein Antrag beim geschäftsführenden Vorstand erforderlich.

Bitte bedenke, dass die Mandatsabgaben ein wesentlicher Bestandteil unserer Einnahmen ausmachen. Deswegen sollten sich Anträge auf relevante finanzielle Nachteile zu beschränken.

Wie bezahle ich die Mandatsabgaben?

Wir möchten dich bitten, die Mandatsabgaben mindestens zweimal im Jahr nachträglich zu bezahlen. Bitte bezahle innerhalb von 2 Wochen nach Ablauf des entsprechenden Zeitraums:

  • monatlich, innerhalb der ersten 2 Wochen des Folgemonats
  • quartalsweise, innerhalb der ersten 2 Wochen des Folgequartals
  • halbjährlich, in den ersten 2 Wochen des Januars bzw. Julis

Du kannst die Mandatsabgabe überweisen oder einen Dauerauftrag einrichten. Wichtige Angaben dazu findest du im 2. Teil des Mandatsabgabenrechners.

Was muss ich für die Steuererklärung beachten?

Die Aufwandsentschädigungen, die du erhältst, musst du in deiner Steuererklärung angeben.

Dazu musst du die Aufwandsentschädigung als Einnahmen aus sonstiger selbständiger Tätigkeit aufführen. Diese Verpflichtung gilt, auch wenn du am Ende keine Steuern zahlen musst.

Tipp aus der Erfahrung: Um Rückfragen zu vermeiden, empfiehlt es sich, eine Kopie des Infoblattes über den steuerfreien Anteil der Aufwandsentschädigungen der Steuererklärung beizufügen.